Leistungen

Markteintritt

Was der Zielmarkt vom Produkt verlangt: Kennzeichnung, Unterlagen, Zertifizierung. Beratung, keine Rechtsvertretung.

Ein Wein, der zu Hause gut läuft, kann im Nachbarmarkt unverkäuflich sein, und die Gründe liegen fast nie am Wein.

Was vor dem Eintritt geprüft wird

Kennzeichnungsanforderungen des Zielmarktes: Pflichtangaben, Sprache, Angabe von Allergenen und Zutaten, und ob ein Teil davon elektronisch bereitgestellt werden darf.

Unterlagen: Ursprungs- und Analysezeugnisse, Gesundheits- und Ausfuhrpapiere, das von jeder Behörde erwartete Format.

Zertifizierung: Bio-Gleichwertigkeit, vegane Systeme, koschere Aufsicht, Nachhaltigkeitssiegel. Welche davon der Markt tatsächlich honoriert und welche nur Kosten verursachen.

Praktische Passung: Verschluss und Verpackung gegen Transport- und Lagerbedingungen, Alkoholschwellen, die den Steuersatz ändern, im Handel übliche Flaschenformate.

Zwei Beispiele

Wein, der in der EU in Verkehr gebracht wird, muss Zutaten und Nährwert tragen; ein Teil davon darf über QR bereitgestellt werden. Eine Ausnahme nach Betriebsgröße gibt es nicht, und Einfuhren aus Drittländern fallen unter dieselben Regeln.

Für die Vereinigten Staaten prägen die Etikettengenehmigung und das dreistufige Vertriebssystem den Zeitplan stärker als alles, was im Keller geschieht.

Was diese Leistung ist und was nicht

Dies ist Beratung: Recherche, Vergleich, Erstellung von Unterlagen und Abstimmung mit den Zertifizierungs- und Prüfstellen.

Es ist keine Rechtsberatung, kein Rechtsgutachten und keine Vertretung vor einer Behörde. Die Regeln, wer Rechtsdienstleistungen erbringen darf, unterscheiden sich von Land zu Land. Wo Ihr Fall es erfordert, übernimmt das eine im jeweiligen Land zugelassene Anwältin oder ein zugelassener Anwalt aus dem Partnernetz.

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